Maler

Selber machen oder einen Maler ranlassen?

Einen professionellen Maler zu engagieren, der die Wohnung streicht, das ist eine Investition: Die fachgerechte Arbeit eines Handwerkers kostet nicht wenig. Es fallen nicht nur Materialkosten an. Gleichzeitig gibt es im Baumarkt um die Ecke alles, was für einen neuen Anstrich gebraucht wird, inklusive Anleitungen und Beratung. Um Geld zu sparen, greifen viele selber zu Pinsel und Farbroller. Manchmal geht diese Rechnung jedoch nicht auf.

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Reibungslosen und erfolgreichen Umzug

Wann ein Maler eine sinnvolle Investition sein kann

Wenn finanzielle Überlegungen keine Rolle spielen, besteht in der Regel kein Grund zur Sorge über Handwerkerrechnungen, und man kann professionelle Maler engagieren. Auch Normalverdiener können jedoch in Situationen beim Um- oder Einzug geraten, die das Hinzuziehen eines Malers als sinnvoll erscheinen lassen.

Bei einem Umzug müssen oft gleichzeitig zwei Wohnungen renoviert werden: Die alte Wohnung muss im vertragsgemäßen Zustand übergeben werden, was vielerorts auch frisch gestrichene Wände und intakte Lackierungen an den Innenseiten von Fenstern und Türen einschließt. Die Renovierung der neuen Wohnung kann je nach Zustand der Räume viel Zeit und Energie in Anspruch nehmen. Schließlich plant man nicht, diesen Aufwand regelmäßig zu betreiben.

Sonderwünsche und Zeitmangel

Es ist sehr hilfreich, wenn ein Maler die neue Wohnung streicht – während Sie sich um den Umzug kümmern und die Renovierung der alten Wohnung vorbereiten. Vor allem bei besonderen Ansprüchen, etwa Anstrichen, die eine komplizierte Technik erfordern. Überhaupt will Malen gelernt sein: Ein Fachmann arbeitet so, dass streifige Wände und jahrelanges Ärgern ausbleiben. Und das auch in Wohnungen mit vielen Wand- und Decken-Quadratmetern, deren Anstrich im Alleingang mitunter Tage oder gar Wochen kosten würde. Ein gelernter Maler streicht sie in einem Bruchteil der Zeit.

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Profissionelle Beratung

Erstattung von Renovierungskosten bei einem berufsbedingten Umzug

Wenn finanzielle Überlegungen keine Rolle spielen, besteht in der Regel kein Grund zur Sorge über Handwerkerrechnungen, und man kann professionelle Maler engagieren. Auch Normalverdiener können jedoch in Situationen beim Um- oder Einzug geraten, die das Hinzuziehen eines Malers als sinnvoll erscheinen lassen.

Bei einem Umzug müssen oft gleichzeitig zwei Wohnungen renoviert werden: Die alte Wohnung muss im vertragsgemäßen Zustand übergeben werden, was vielerorts auch frisch gestrichene Wände und intakte Lackierungen an den Innenseiten von Fenstern und Türen einschließt. Die Renovierung der neuen Wohnung kann je nach Zustand der Räume viel Zeit und Energie in Anspruch nehmen. Schließlich plant man nicht, diesen Aufwand regelmäßig zu betreiben.

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Festgelegte Schönheitsreparaturen im Mietvertrag

In Mietverträgen findet sich häufig eine Klausel zu Schönheitsreparaturen, die der Mieter während seiner Mietdauer durchführen muss. Dazu gehören typischerweise Malerarbeiten, die der Mieter entweder selbst übernimmt oder durch einen professionellen Maler durchführen lassen kann. Bei Auszug verlangen manche Vermieter, dass die Wände in Weiß überstrichen werden, was jedoch im Einzelfall zu klären ist. Es könnte sein, dass ein Überstreichen der bestehenden Farbe als unnötig angesehen wird. Dies würde dem Umziehenden zusätzliche Arbeit oder die Kosten für einen Maler ersparen, die stattdessen in die Renovierung der neuen Wohnung investiert werden könnten.

Die Klausel zu Schönheitsreparaturen umfasst auch das Streichen von Heizkörpern, Fenstern und Türen im Innenraum, wenn dies aufgrund von Farbabblätterungen erforderlich ist. Löcher in den Wänden, die durch Bohrungen entstanden sind, müssen mit geeignetem Putz verschlossen werden. Um sicherzustellen, dass nicht mehr Arbeit geleistet wird als im Vertrag festgelegt, sollte darauf geachtet werden, dass das Streichen oder Lackieren von Fenstern und Türen sich nur auf den Innenraum bezieht. Arbeiten an der Außenfassade oder Mauern fallen nicht unter die vom Mieter durchzuführenden Reparaturaufgaben. Darüber hinaus müssen verlegte Teppiche weder gereinigt noch neu verlegt werden, und Parkettböden müssen nicht abgeschliffen und geölt werden.

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